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      1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

      1.1 Alle Leistungen, die @l-DATA anja lange-huber datenkommunikation e.K. (im Folgenden @l-DATA) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der hier nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten ausdrücklich nicht wird hiermit ggf. widersprochen.

      1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unseren Vertragspartnern zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

      1.3 Unsere AGB gelten sowohl für Unternehmen gem. § 310 Abs. 1 BGB als auch gegenüber Freiberufler i. S. v. § 18 EStG.

      2 Vertragsschluss

      2.1 Der Vertragsnehmer gibt schriftlich mittels Bestellscheins oder Vordruck „Verbindliche Lizenzbestellung/Vertrag“ ein Angebot ab und hält sich vier Wochen nach Eingang bei @l-DATA an dieses gebunden.

      Der Vertrag kommt zustande, sobald @l-DATA dieses Angebot schriftlich bestätigt hat oder dem Vertragsnehmer den Lizenzschlüssel für das bestellte Produkt ausliefert.

      2.2 Die Angebote von @l-DATA sind unverbindlich und freibleibend. Sollten Angebote dem Kunden als verbindlich bezeichnet werden, so stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.

      2.3 Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in der Bestellung, in dem Angebot oder sonstigen Unterlagen, Zeichnungen oder Plänen von @l-DATA, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Vertragsnehmer ist in diesem Fall verpflichtet @l-DATA über solche Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass eine Auftragsbestätigung korrigiert und erneuert werden kann.

      2.4 Wir behalten uns Änderungen der Leistungen im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor. Die Kostenfreiheit von Leistungen kann zu einem späteren Zeitpunkt entfallen, sofern dies für @l-DATA im Vorfeld nicht ersichtlich war oder andere Umstände dies bedingen.

      2.5 Die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Bestandteilen von Angeboten und Leistungen werden vorbehalten. Die Weitergabe von Bestandteilen von Angeboten, auch in Teilen an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch @l-DATA.

      2.6 Vereinbarungen, die hinsichtlich der Eigenschaften (Funktionen, Leistungsinhalte o. ä.) getroffen wurden, stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar. Dies gilt nicht falls dies ausdrücklich so bezeichnet wurde.

      3 Leistungserbringung durch Dritte

      3.1 @l-DATA kann Leistungen grundsätzlich durch Dritte, insbesondere Subunternehmer erbringen lassen. Mit @l-DATA verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind nicht Dritte.

      3.2 Ist der Subunternehmer auch (Unter-) Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 4 EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), hat @l-DATA den Kunden ausreichend vorher von dem beabsichtigten Einsatz zu informieren. Der Kunde hat das Recht, Einspruch gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich @l-DATA das Recht zur fristlosen Kündigung der davon betroffenen Leistungen aus wichtigem Grund vor.

      3.2 Die Festlegung von Leistungsterminen oder -fristen erfolgt unverbindlich, sofern sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses nicht zwingend etwas anderes ergibt oder ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

      3.3 Sofern Leistungsverzögerungen von @l-DATA auf Umständen beruhen, die von @l-DATA nicht zu vertreten sind, beispielsweise durch höhere Gewalt, ist @l-DATA berechtigt, die Leistung nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen. Dies gilt entsprechend, falls Vorleistungserbringer von @l-DATA Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen.

      Im Falle einer Verzögerung oder einer offensichtlich vorhersehbaren Verzögerung von mehr als drei Monaten, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von den gesetzlichen Verzugsrechten bei mindestens grober Fahrlässigkeit. Medatixx behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

      4 Preis- und Zahlungsbedingungen

      4.1 Die Entrichtung der wiederkehrenden, regelmäßigen Beträge für Software-Pflege und -Nutzung erfolgt per SEPA- Bankeinzug.

      4.2 @l-DATA ist berechtigt, ihre Leistungen ausschließlich auf elektronischem Weg abzurechnen. Quartalsweise Lizenzdateien werden an die vom Vertragsnehmer im Rahmen des Vertragsschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Vertragsnehmer verzichtet auf eine regelmäßig wiederkehrende Rechnung und erkennt die Zustimmung zum SEPA-Bankeinzug als Rechnungsersatz an. Änderungen der E-Mailadresse sind vom Vertragsnehmer unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Vertragsnehmer sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse jederzeit empfangsbereit ist und die Zustellung nicht durch technische Einrichtungen wie Firewalls etc. gestört wird.

      4.3 Die Preise für die Erbringung von Leistungen werden gemäß der Auftragsbestätigung oder des verbindlichen Angebotes festgelegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Nettopreise in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

      4.4 Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung oder Erbringung der Leistungen entstehen, wie Verpackungs-, Transport-, Versand-, Material-, Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten, sind, sofern nicht anders vereinbart, gemäß der vereinbarten Preisliste oder, falls keine solche vorliegt, in üblicher Höhe zu erstatten. Sofern Belege vorhanden sind, können diese vorgelegt werden.

      4.5 Die Vergütung ist in voller Höhe fällig, spätestens bei vollständiger Leistungserbringung oder Abnahme, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

      4.6 Der Vertragspartner hat das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder wenn diese Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

      4.7 @l-DATA behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit wiederkehrenden Zahlungen (insbesondere Mietverträge für Hardware und/oder Software sowie Software-Pflegeverträge) die Vergütung durch eine schriftliche Mitteilung und einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu ändern, wenn sich die Kosten der Leistung ändern. Die Änderung basiert auf den Kostenfaktoren, die die Leistung beeinflussen, einschließlich der Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten sowie Preisänderungen von Lieferanten. Die Änderung der Vergütung kann auch erfolgen, wenn die vereinbarte Vergütung nicht mehr marktüblich oder angemessen ist. In diesem Fall legt @l-DATA die neue Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Die neue Vergütung darf jedoch nicht höher sein als die zum Zeitpunkt der Änderung allgemein geltenden Listenpreise von @l-DATA für die betroffene Leistung. Wenn die Vergütung für eine betroffene Leistung während eines Vertragsjahres insgesamt um mehr als zehn (10) Prozent erhöht wird, kann der Vertragsnehmer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vergütungserhöhung kündigen.

      5. Haftung

      5.2 Die @l-DATA haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aufgrund von Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes sowie bei der Nichterfüllung gegebenenfalls übernommener Garantien. Ebenso haftet die @l-DATA für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

      5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet @l-DATA nur begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalpflichten). Der Begriff der wesentlichen Vertragspflichten bezeichnet abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung von @l-DATA besteht nicht.

      5.3 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz wegen bei Vertragsschluss vorhandenen Mängeln gem. § 536a BGB wird ausgeschlossen.

      5.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei der regelmäßigen und gefahrenentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

      5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von @l-DATA.

      5.6 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Überlassung der Software-Programme bzw. innerhalb eines Jahres nach Abnahme, sofern Werkvertragsrecht Anwendung findet. Diese Beschränkung gilt nicht für die Haftung nach § 7 Ziffer 1 und 2 dieser AGB.

      5.7 Eine Haftung der @l-DATA für Fehler, die auf einer mangelhaften oder falschen Bedienung der Software-Programme durch den Vertragsnehmer beruhen, ist ausgeschlossen. Der Vertragsnehmer wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Bedienung der Software-Programme die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen förderlich ist.

      5.8 @l-DATA haftet ferner nicht für Fehler, die in ihren eigenen Software-Programmen durch die gleichzeitige Verwendung von fremden Programmen entstehen.

      5.9 @l-DATA weist den Vertragsnehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Statistikfunktionen der Software-Programme lediglich allgemeine Informationen für den Vertragsnehmer bereitstellen. Der Vertragsnehmer handelt eigenverantwortlich, falls er aufgrund der statistischen Berechnungen der Software-Programme sein Abrechnungsverhalten ändert. Es ist zu beachten, dass sämtliche Berechnungsgrundlagen korrekt eingegeben werden müssen, da ansonsten falsche Statistikberechnungen resultieren können. Der Vertragsnehmer wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine falsche Eingabe von Berechnungsgrundlagen zu falschen Statistikberechnungen führen kann. Bei den komplexen statistischen Fragestellungen kann ein Irrtum oder eine falsche Berechnung nicht ausgeschlossen werden. Daher wird für die Richtigkeit der statistischen Berechnungen nicht gehaftet.

      6 Rechtsmängel (Rechte Dritter)

      6.1 Werden im Rahmen der vertragsmäßigen Nutzung der Leistungen Rechte Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, @l-DATA sofort nach entsprechender Anspruchsmeldung schriftlich zu informieren und nur im Einvernehmen mit @l-DATA zu handeln. @l-DATA wird nach eigener Wahl dem Kunden die Leistungsnutzung ohne Rechteverletzung ermöglichen, oder zurücknehmen, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht für medatixx besteht nur, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für @l-DATA nicht zumutbar ist.

      6.2 @l-DATA wird von jeglicher Verpflichtung frei, wenn der Kunde hinsichtlich Rechte Dritter nicht im Einvernehmen mit oder nach Weisung von @l-DATA handelt. @l-DATA ist, bei vorheriger schriftlicher Erklärung der Kostenübernahme, berechtigt, Weisungen hinsichtlich des Verhaltens in einer Auseinandersetzung wegen Rechtsmängeln zu erteilen.

      7 Mindestvertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

      7.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine unbefristete Laufzeit, beginnt mit dem 1. des Folgemonats nach Vertragsabschluss und kann mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

      7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung der Verträge aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der @l-DATA zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragsnehmer mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate im Rückstand ist oder mit Teilbeträgen, deren Gesamtsumme mehr als zwei Monatsentgelte betragen, in Verzug ist. Ist @l-DATA zur fristlosen Kündigung berechtigt, so hat @l-DATA einen sofort fälligen Schadensersatzanspruch gegen den Vertragsnehmer in Höhe der noch ausstehenden – soweit noch nicht fälligen, unter Abzug sämtlicher ersparter Kosten und Aufwendungen – Vergütung, sowie den nachgewiesenen Kosten aus der Beendigung, sofern nicht der Vertragsnehmer einen niedrigeren oder @l-DATA einen höheren Schaden nachweist.

      7.3 Die Laufzeit und Kündigungsfrist von Wartungs und/oder Pflegeverträgen, (i) die sich auf Hard- und/oder Software beziehen, die aufgrund von zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietverträgen dem Kunden von@l-DATA überlassen werden, richtet sich nach der (ggf. Rest-) Laufzeit und Kündigungsfrist der Mietverträge. (ii) die sich auf Software- Zusatzmodule beziehen, richtet sich nach der (ggf. Rest-) Laufzeit und Kündigungsfrist des entsprechenden Wartungs und/oder Pflegevertrags des Software-Hauptprodukts (z.B. Arztinformationssystem). Die Mindestvertragslaufzeit aus der vorhergehenden Ziff. 7.1 findet insoweit keine Anwendung.

      7.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

      8. Änderungen der AGB, Leistungen oder Preise

      8.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann @l-DATA diese AGB oder Leistungen ändern, sollte dies aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund rechtlicher, technischer oder betriebswirtschaftlicher Änderungen, welche das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich stören, notwendig sein, um das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen. Dies gilt jedoch nur, solange der Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt wird.

      8.1.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann @l-DATA diese AGB oder Leistungen auch ohne die Preise, ohne die Voraussetzungen der Ziff. 8.1., ändern. Änderungen der Leistungen oder Preise sind jedoch nur möglich, soweit die Änderung keine erhebliche Einschränkung einer einzelnen Leistung für den Vertragspartner ergibt, oder keine erhebliche Preiserhöhung, außer einer Erhöhung der Umsatzsteuer, darstellt.

      8.1.2 Alle Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen in Textform widerspricht und @l-DATA den Vertragspartner auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

      8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen kann @l-DATA in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu Ungunsten des Vertragspartners Preise ändern oder Leistungen erheblich ändern. In diesem Fall steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

      8.3 @l-DATA ist bei Dauerschuldverhältnissen zu einseitigen Änderungen bei diesen AGB, Leistungen und auch Preisen zu Gunsten des Vertragspartners berechtigt. Solche Änderungen werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt

      8.4 Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass @l-DATA zu einer Zustellung dieser vorgenannten Änderungen per E-Mail berechtigt ist.

      9 Besondere Regelungen zur Hardware

      9.1. Die speziellen Regelungen für Leistungen, die Hardware betreffen, gelten neben den allgemeinen Bestimmungen und sind mit dem Zusatz „Hardware“ in der Überschrift gekennzeichnet. Falls es zu Widersprüchen zwischen diesen speziellen Bestimmungen und anderen Bestimmungen dieser AGB kommt, die nicht Hardware betreffen, gehen die speziellen Bestimmungen für Hardware vor. Die Anwendbarkeit der übrigen AGB bleibt jedoch weiterhin bestehen.

      9.2. Der Umfang der erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und den Produktbeschreibungen von medatixx sowie dem Benutzerhandbuch bzw. der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

      9.3. Der Kunde hat das Recht, die Software zu nutzen, die Teil des Leistungsumfangs ist und zur Erbringung der Leistung unbedingt erforderlich ist. Das Nutzungsrecht besteht jedoch nur in Verbindung mit der Hardware, auf der die Software im Leistungsumfang enthalten war.

      9.4. Als Hardware, Leistung oder Gegenstand verstehen sich alle Gegenstände, die als Bestandteile der vertraglich vereinbarten Leistung gelten.

      10 Gefahrübergang / Versand – Hardware

      10.1 Mit der Übergabe des Transportgutes an den ausführenden Frachtführer oder die Transportperson, geht die Gefahr für das Transportgut auf den Kunden über.

      10.2 Der Kunde hat das Transportgut bei der Übergabe durch den Zusteller auf Unversehrtheit und Mangelfreiheit zu prüfen, insbesondere auf Beschädigungen der Transportverpackung. Sollte das Transportgut Schäden aufweisen, ist medatixx unverzüglich telefonisch und in Textform zu informieren. Die Annahme von beschädigtem Transportgut kann zum Verlust jeglicher Mängelansprüche führen. Falls der Kunde beschädigtes Transportgut annimmt, ist dies vom Zusteller schriftlich zu bestätigen. Hierbei wird ausdrücklich auf § 377 HGB hingewiesen.

      11 Eigentumsvorbehalt – Hardware

      11.1 Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei @l- DATA. Ein Übergang des Eigentums auf den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Kaufpreisforderung.

      11.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder verpfänden noch an Dritte zur Sicherheit übereignen, noch verarbeiten oder umgestalten, solange die Eigentumsübertragung nicht erfolgt ist. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Kunde @l-DATA unverzüglich zu informieren.

      11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ausreichend gegen Untergang oder Beschädigung zu versichern und diese Versicherungsansprüche bereits jetzt an @l-DATA abzutreten. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.

      11.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist @l-DATA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt @l-DATA vorbehalten.

      12 Pflichten des Kunden, Verzug des Kunden – Hardware

      12.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die erforderliche Umgebung und Anschlüsse für den Betrieb des Leistungsgegenstandes entsprechend den Vorgaben von @l-DATA oder des Herstellers oder gemäß gesondert vertraglich vereinbarter Vorgaben zur Verfügung stellt.

      12.2 Sollte @l-DATA aufgrund von vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, seine Leistungen zu erbringen, weil der Kunde die Annahme verweigert oder die Installation oder Inbetriebnahme des Leistungsgegenstandes nicht möglich ist, kann @l-DATA eine angemessene Nachfrist setzen. Ist die Nachfrist ohne Erfolg verstrichen, ist @l-DATA berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz von 20 % der Auftragssumme zuzüglich Ersatz für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. @l-DATA behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

      13 Sachmängel – Hardware

      13.1 Im Falle von Mängelansprüchen kann @l-DATA diese nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Neulieferung erfüllen. Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder von @l-DATA verweigert wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine Minderung bzw. Herabsetzung des Preises zu verlangen.

      13.2 Sobald ein Mangel erkennbar ist, hat der Kunde diesen unverzüglich schriftlich @l-DATA anzuzeigen. Andernfalls erlöschen die Mängelansprüche des Kunden.

      13.3 Die verkürzte Verjährungszeit für Gewährleistungsrechte gemäß Ziff. 5.5. der AGB ist nicht anwendbar, soweit ein Mangel auf mangelhafte Nacherfüllung zurückzuführen ist. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte wegen der mangelhaften Nacherfüllung gemäß Ziff. 5.5. der AGB mit der Nacherfüllungshandlung.

      14 Mitwirkungspflicht des Kunden

      14.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten und regelmäßig zu ändern, um unbefugten Dritten keinen Zugang zu gewähren. Insbesondere sollte der Kunde sichere Passwörter für EDV-Systeme mit gespeicherten Patientendaten verwenden, die den allgemein geltenden Anforderungen entsprechen. Empfehlungen dazu gibt es auf der Webseite www.bsi.bund.de.

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      14.2 Der Kunde sollte regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durchführen, um sich von der Ordnungsgemäßheit der Arbeitsergebnisse zu überzeugen. Dies gilt insbesondere für die mit den Software-Programmen erstellten Abrechnungen.

      14.3 Die Fehlerfreiheit der mitgelieferten Stammdateien wie Krankenkassen und Gebührenordnungen kann nicht garantiert werden. Der Kunde ist daher dazu verpflichtet, die in § 9 Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Kontrollpflichten einzuhalten.

      14.4 Der Kunde ist selbst für die Einspielung der laufenden Aktualisierung der Dateiinhalte in das Praxiscomputersystem verantwortlich und muss diese vor der Anwendung überprüfen. Die Verwendung von nicht aktualisierten oder überholten Datenbeständen wird nicht empfohlen.

      14.5 Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Datensicherung und Nutzung eines aktuellen Virenscanners.

      14.6 Jegliche Mängel, Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigen, sollten vom Kunden unverzüglich schriftlich an @l-DATA gemeldet werden. Dabei müssen die Fehlermeldungen oder Anfragen detailliert beschrieben werden und folgende Angaben enthalten: a. Mängelbeschreibungen mit Angabe des Programmnamens und der Versionsnummer b. Zwischenergebnisse und die nach Meinung des Kunden richtigen Ergebnisse bei fehlerhaften Ergebnissen c. Datenkonstellation und erforderliche Unterlagen (z.B. Ausdrucke) bei Programmabbruch d. Eine Quantifizierung unter Angabe der Einsatzbedingung (Mengengerüst, Diskettenbelegung, Plattenbelegung usw.) bei Abweichungen von den Leistungsdaten. Der Kunde sollte sich dabei auf kompetente Mitarbeiter verlassen und den Hinweisen von @l-DATA bei einer Fehlermeldung folgen.

      14.7 Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend machen, dass die Software-Programme seine Rechte verletzen, ist der Kunde verpflichtet, @l-DATA unverzüglich darüber zu informieren und ihm die zugrundeliegenden Unterlagen zu überlassen. Es obliegt @l-DATA, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

      14.8 Der Kunde verpflichtet sich, alle seine Mitarbeiter, die mit den Software-Programmen arbeiten, über diesen Vertrag zu informieren und ihnen die Pflichten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen.

      14.9 Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist der Vertragsnehmer dazu verpflichtet, Passwörter sicher aufzubewahren, regelmäßig zu ändern und die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, um unbefugten Dritten den Zugang zu verwehren. Sobald der Vertragsnehmer Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er @l-DATA umgehend darüber zu informieren. Bei einem Missbrauch behält sich @l-DATA das Recht vor, den Zugang zu den Leistungen zu sperren. Der Vertragsnehmer ist für den Verlust oder den Missbrauch, den er zu vertreten hat, haftbar.

      15 Sonstiges

      15.1 Aus Umweltgründen bevorzugt @l-DATA die Dokumentation online. Sofern eine Onlinedokumentation bereitgestellt ist, entfällt der Anspruch auf eine gedruckte Version.

      15.2 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von @l-DATA auf einen Dritten übertragen.

      16 Schlussbestimmungen

      16.1 Durch die Mitteilung von Daten erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden Einverständnis, dass @l-DATA die erhaltenen Daten speichert, verarbeitet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß der Datenschutzerklärung von @l-DATA behandelt.

      16.2 Der Vertragspartner ist, solange @l-DATA noch Forderungen gegen ihn offen hat, verpflichtet, unaufgefordert jeden Wechsel seines Wohnsitzes oder Sitzes mitzuteilen.

      16.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

      16.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Osnabrück.

      16.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, weitere Nutzungsberechtigte der Leistung von @l-DATA vor der erstmaligen Nutzung auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, besonderen Geschäftsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und eventuelle Änderungen angemessen hinzuweisen und gewährleistet deren Einhaltung.

      16.6 Die von medatixx erbrachten Leistungen, insb. Software (hier ausdrücklich Verschlüsselungstechnik) können Export-, und/oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Der Vertragspartner hat diese Beschränkungen unbedingt in eigener Verantwortung zu beachten.

      16.7 Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, ist die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.